Die Ölheizung wird nicht verboten
7. April 2020

Erstens: Ölheizungsbesitzer können ihre Heizung ohne Einschränkung weiter betreiben. Ist die Ölheizung veraltet, kann der Heizkessel bis Ende 2025 ohne weitere Maßnahmen gegen Öl-Brennwerttechnik ausgetauscht werden. Staatliche Förderung gibt es, wenn erneuerbare Energie eingebunden wird. Eine Solaranlage wird beispielsweise mit 30 Prozent der Investitionskosten gefördert.

Zweitens: Ab dem Jahr 2026 sieht das geplante Gebäudeenergiegesetz (GEG) höhere Anforderungen nur dann vor, wenn eine neue Ölheizung installiert wird. Dann soll der Wärmebedarf des Gebäudes anteilig durch erneuerbare Energie gedeckt werden. Das kann durch bewährte kombinierte Systeme wie zum Beispiel Öl/Solarthermie und Öl/Holzkaminofen erfüllt werden. Die erneuerbare Komponente soclher Hybridheizungen wird staatlich gefördert. Ist die bestehende Ölheizung bereits mit Solarthermie kombiniert, soll der Tausch des alten Kessels gegen ein Öl-Brennwertgerät auch künftig ohne weitere Anforderungen möglich sein.

Drittens: Von der Verpflichtung, erneuerbare Energie einzubinden, sollen laut GEG-Entwurf die Besitzer von ölbeheizten Gebäuden ausgenommen werden, wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz am Grundstück anliegt und die Einbindung erneuerbarer Energie technisch nicht möglich ist oder zu einer unbilligen Härte führt.

Textquelle: (2020). Öl-Hybridheizungen. raffiniert, 1/2020, S.8/9.
​Bildquelle: (2020). Öl-Hybridheizungen. raffiniert, 1/2020, S.8/9.

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