Mo – Do 08:00 – 17:00 | Fr 08:00 – 16:00 | Sa 09:00-13:00 Uhr
Werden Container in den öffentlichen Verkehrsraum, d.h. auf Bürgersteig, Gehweg oder die Straße gestellt, so gilt folgendes zu beachten:
Zuständig für die Stellgenehmigung ist die Stadt oder Gemeinde, in der Regel vertreten durch das Ordnungsamt. Wir kümmern uns um die Beantragung und die entsprechende Verkehrssicherung.
zertifizierte Entsorgung von Altakten, aber auch diverser Datenträger (Festplatten, CDs, etc.)
A I – naturbelassenes, unbehandeltes Altholz, wie Paletten, Obstkisten, Dielen etc.
A II – verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel
A III – Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel
Hinweis: Wenn Hölzer verschiedener Kategorien A I bis A III vermischt werden, muss der gesamte Container auf die höchste Kategorie deklariert werden.
A IV – mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I bis A III zugeordnet werden kann – ausgenommen PCB-Altholz
Altholz Klasse AIV gehört nach dem gültigen Abfallrecht zu den gefährlichen Abfällen. Es ist ein Übernahmeschein für die Abholung und Verwertung erforderlich.
Asbesthaltige Baustoffe wie Wellasbestplatten und Kunstschieferplatten. Gefährlicher Abfall, der separat in Big Bags entsorgt werden muss.
Der Abfall entsteht beim Abbruch von alten Gebäuden und besteht aus sog. asbesthaltigen Zementfasern. Eine Entsorgung hat fachgerecht verpackt in Big Bags zu erfolgen. Diese Asbest-BigBags sind extra gekennzeichnet. Über ein rotes A zu erkennen. Zudem wird ein Übernahme / Begleitschein nötig, da es sich um einen gefährlichen Abfall nach Abfallrecht handelt. Folglich ist die Abfallart: asbesthaltige Baustoffe / asbesthaltige Abfälle. (AVV 17 06 05*).
Gemisch aus verschiedenen, typischen Bau- und Abbruchabfällen ohne gefährliche Abfälle (z.B. Gemische aus: Bauschutt, Holz, Laminat, Tapete etc.)
Bauschutt besteht ausschließlich aus mineralischen Materialien:
Alle sonstigen Abfälle und Störstoffe
mineralischer Bauschutt wie Steine, Fliesen, Ziegel, Keramik, Beton etc.
Eine Entsorgung ist nur über Big Bags möglich.
Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht (z.B. Glas- und Steinwolle, KMF Dämmung). Hierbei handelt es sich um gefährliche Abfälle, die der Nachweispflicht und somit dem elektronischen Nachweisverfahren unterliegen – gefährliche Abfälle MÜSSEN separat entsorgt werden! Eine Entsorgung ist nur über Big Bags möglich.
Kommunale Annahmestelle der Stadt Kreuztal für Elektroschrott wie Fernseher, Kühlschränke, aber auch Kleinteile wie Lampen, Toaster etc.)
Reiner Bodenaushub ohne Bauschutt wie Pflastersteine etc. – Einstufung nach LAGA. Eine Probenahme mit Analyse sollte kundenseitig vorliegen.
Gemische aus verschiedenen typischen Gewerbeabfällen ohne gefährliche Abfälle (z.B. Verpackungsabfall wie Folie, Papier, Kunststoffe etc.). Diese stammen aus einem Gewerbebetrieb und können anschließend sortiert und fachgerecht verwertet werden.
Ast- und Strauchschnitt, Rasen, Laub, Sträucher aber auch Friedhofsabfälle mit einem max. Störstoffanteil von 5%
Verpackungen aus Papier, Pappe und Kartonage
Mist aus Leinstroh (ohne Sägespäne), Stroh und Futterreste
Gemische, aber auch Aluminium, Kupfer etc.
Gemische aus verschiedenen sperrigen Materialien wie Möbel, Teppiche etc.
Sie haben weitere Abfälle? Wir können alle Sorten im Abfallregister entsorgen. Wählen Sie die Sorte aus, wir melden uns zur Abfallberatung bei Ihnen.