A I – naturbelassenes, unbehandeltes Altholz, wie Paletten, Obstkisten, Dielen etc.
A II – verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel
A III – Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel
Hinweis: Wenn Hölzer verschiedener Kategorien A I bis A III vermischt werden, muss der gesamte Container auf die höchste Kategorie deklariert werden.