Holz, welches mit Holzschutzmittel behandelt wurde oder aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien AI-AIII zugeordnet werden kann. (ausgenommen PCB-belastetes Holz)
Beispiele: Konstruktionshölzer für tragende Teile, Holzfachwerk & Dachsparren, Fenster, Fensterstöcke und Außentüren, imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich, Bahnschwellen, Leitungsmasten, imprägnierte Gartenmöbel, Brandholz
Altholz AIV gehört nach dem gültigen Abfallrecht zu den gefährlichen Abfällen und unterliegt der Nachweispflicht. Es ist ein kostenpflichtiger, elektronischer Nachweis für die Annahme erforderlich (diese werden bei Selbstanlieferung < 2 to vor Ort erstellt).