Asbesthaltiger Abfall*

Asbesthaltiger Abfall*

AVV 170605*

Beschreibung:

Dieser Abfall entsteht überwiegend beim Abbruch von alten Gebäuden und besteht aus sogenannten asbesthaltigen Zementfasern.

Beispielsweise in Kunstschieferplatten (Eternitplatten) zu finden.

Eine Entsorgung hat fachgerecht verpackt in extra dafür vorgesehenen Big Bags zu erfolgen. Diese sind mit einem roten A gekennzeichnet.

Asbest gehört nach dem gültigen Abfallrecht zu den gefährlichen Abfällen und unterliegt der Nachweispflicht. Es ist ein kostenpflichtiger, elektronischer Nachweis für die Annahme erforderlich (diese werden bei Selbstanlieferung < 2 to vor Ort erstellt).

Bei Mengen die 2 Tonnen überschreiten muss sich der Erzeuger bei der jeweiligen Behörde eine Erzeugernummer ausstellen lassen.

Einheit:

Tonne (t)