Dämmmaterial, dass aus gefährlichen Stoffen besteht (z.B Glas- und Steinwolle, KMF Dämmung). Die Annahme und Entsorgung erfolgt in dafür vorgesehenen Big Bags. Dämmmaterial gehört nach dem gültigen Abfallrecht zu den gefährlichen Abfällen und unterliegt der Nachweispflicht. Es ist ein kostenpflichtiger, elektronischer Nachweis für die Annahme erforderlich (diese werden bei Selbstanlieferung < 2 to vor Ort erstellt). Bei Mengen größer als 2 Tonnen wird zusätzlich eine Erzeugernummer der zuständigen Behörde benötigt.