Bodenaushub von Privatgrundstücken: Reiner Bodenaushub ohne Bauschutt wie Pflastersteine etc. Entsorgung nach Deponieverordnung. Bei Mengen <200 m³ ist keine Analyse notwendig.
Bodenaushub aus Industriegebieten: Aufgrund der eventuellen Konterminierung des Aushubs ist eine Analyse nach Deponieverordnung Anhang 3 Tabelle 2. Kosten trägt der Erzeuger. Gerne können wir Sie hierhingebend ausführlich beraten.