Gewerbeabfall

Gewerbeabfall

AVV 200301

Beschreibung:

Gewerbliche Siedlungsabfälle (kurz „Gewerbeabfälle“ genannt) sind Siedlungsabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, die in Kapitel 20 der Anlage der Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10. Dezember 2001 aufgeführt sind, insbesondere

  • gewerbliche und industrielle Abfälle sowie
  • Abfälle aus privaten und öffentlichen Einrichtungen,

die Abfällen aus privaten Haushaltungen aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung ähnlich sind und wie diese entsorgt werden. Dazu zählen zum Beispiel Abfälle mit den Schlüsselnummern 20 01 und 20 02 sowie Abfälle – einschließlich Sperrmüll – aus Büros oder Arztpraxen, Verwaltungsgebäuden, Schulen, Kindergärten, Kliniken, Pflegeheimen, Kasernen oder Strafvollzugsanstalten.

Einheit:

Tonne (to)